Es gibt nämlich einen Unterschied
zwischen Recht und Gerechtigkeit.
Daher ist es derzeit rechtens, dass Rechtsanwälte
ohne Berufsethos Abmahnungen an die Betreiber diverser
Websites sendeten, die Songtexte auf ihren Seiten präsentierten.
Gerecht ist es aber noch lange nicht, denn es steht
außer Frage das den Copyrightinhabern der Songtexte
keinerlei Schaden durch die Präsentation der Texte
entstand.
Der Gesetzgeber ist gefragt, dem ausufernden
Anwalts-Raubrittertum im Internet ein Ende zu setzen,
bei dem unverhältnismäßig hohe Forderungen
an der Tagesordnung sind.